FAQ
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Zunächst müssen Sie unseren Interessentenbogen ausfüllen und unterschreiben, welcher anschließend per E-Mail oder Post an uns zurückgesendet werden sollte. Diesen finden Sie hier auf der Website oder Sie können einen Ausdruck bei uns vor Ort bekommen.
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Zu beachten ist, dass dieser nach einem halben Jahr verfällt und bei weiter bestehendem Interesse nach Ablauf dieser Frist erneut ausgefüllt werden sollte.
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Sobald wir eine Wohnung, die Ihren Kriterien entspricht, zur Verfügung haben, senden wir Ihnen ein Angebot zu.
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Bitte beachten Sie, dass wir dabei auf Sie zukommen
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Verdienstnachweis der letzten drei Monate oder eine Kopie des Arbeitsvertrages Vorvermietererklärung/Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
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Kopie des Personalausweises
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ggf. ARGE-Bescheinigung/aktuelle Bescheide
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Die Mietkaution beträgt das Dreifache der Monatskaltmiete.
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Diese kann auch in drei Raten, in jeweils drei aufeinanderfolgenden Monaten gezahlt werden.
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Die Kaution, bzw. die erste Rate, ist spätestens vor der Übergabe der Mietsache fällig.
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Sofern keine Forderungen mit der Kaution verrechnet werden müssen, erhalten Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses die verzinste Kaution abzüglich eines gesetzlichen Einbehaltes für die noch zu erwartenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen ausgezahlt.
- Ja, aber im Regelfall erfolgt der Einzug der Miete über das SEPA-Lastschriftverfahren
- Das ist nicht möglich. Gem. Mietvertrag und § 556b BGB muss die Miete bis zum 3. Werktag bezahlt werden.
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Ggf. kündigen Ihrer alten Wohnung
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Vereinbarung eines Übergabetermins
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Die Kaution, bzw. die erste Rate, ist vor Übergabe auf das im Mietvertrag angegebene Konto zu überweisen
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Umzug vorbereiten, ggf. Umzugsunternehmen beauftragen
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Ummeldung bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt mit der Wohnungsgeberbestätigung, welche Sie von uns ausgestellt bekommen.
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ggf. Ummeldung bei der Krankenkasse, Schule, Kindergarten, Arbeitgeber,Versicherung, Wohngeldstelle, Elterngeldstelle, KFZ-Stelle, Finanzamt, Banken, Agentur für Arbeit, Vereine etc.
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Bei Interesse können Sie eine Garage oder Stellplatz in der Nähe Ihrer Wohnung bei uns anfragen
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Die monatliche Mietzahlung muss bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen.
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Wenn es Probleme mit den Mietzahlungen oder einer Nachzahlung gibt, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unserer Mahnabteilung in Verbindung. Wir versuchen mit Ihnen gemeinsam eine Lösung zu finden.
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Sollte ein Leistungsträger (z. B. Jobcenter) für Ihre Mietzahlungen eintreten, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihren /Ihre Ansprechpartner/in.
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Bei auftretenden Mängeln an der Mietsache ist die Hausverwaltung unverzüglich zu kontaktieren. Wenden sie sich hierfür bitte an 04231 / 803 – 66 oder schreiben uns eine E-Mail an reparatur@kreisbau-verden.de
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Sollte es sich um einen Notfall außerhalb unserer Geschäftszeiten handeln, kontaktieren sie bitte die im Treppenhaus ausgehängten Notdienste oder schauen auf unserer Internetseite unter dem Bereich Service.
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Bitte sagen Sie Ihre Termine frühzeitig ab.
- Für beispielsweise die Wartung der Rauchwarnmelder oder den Umtausch von Messgeräten werden Sie im Vorfeld über den Termin benachrichtigt. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, erhalten Sie einen zweiten Sammeltermin. Für den Fall, dass Sie auch an diesem Termin verhindert sind, können Sie einen neuen Termin vereinbaren. Dieser ist aber kostenpflichtig. Wir bitten um Verständnis und möchten daran erinnern, dass Rauchwarnmelder Leben retten können!
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Sie zahlen monatlich mit Ihrer Miete Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten.
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Über diese Kosten erhalten Sie von uns immer im Folgejahr eine Betriebs- und Heizkostenabrechnung.
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Bitte beachten Sie, dass entstehende Guthaben nur automatisch ausgezahlt werden können, wenn wir auch Ihre Miete durch ein Lastschriftmandat von Ihrem Konto abbuchen. Wenn Sie einen Dauerauftrag für Ihre Mietzahlungen eingerichtet haben, teilen Sie uns bitte schriftlich Ihre Bankverbindung mit.
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Sofern ein öffentlicher Leistungsträger (z. B. Jobcenter) für Ihre Mietzahlungen aufkommt, reichen Sie die Abrechnung bitte umgehend ein.
- Wenn Sie z. B. einen Hund oder eine Katze als Haustier in Ihrer Wohnung halten möchten, bedarf dieses unserer Zustimmung. Gerne senden wir Ihnen die notwenigen Unterlagen zu oder laden Sie sich das Formular unter folgendem Link herunter.
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ggf. fordern wir die Zustimmung aller Hausbewohner ein.
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Bitte denken Sie auch an den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung.
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Wenn es Verstöße gegen die Hausordnung gibt, empfehlen wir zuerst den/die Nachbarn freundlich auf z. B. die Störung aufmerksam zu machen. In den meisten Fällen hilft ein freundlicher Hinweis. Sollte es dennoch zu anhaltenden Störungen/Problemen kommen, dokumentieren Sie bitte, was genau sich ereignet hat. Geben Sie bei Ruhestörung auch das Datum und die Uhrzeit an. Gerne können Sie unser Störtagebuch verwenden. Sie finden es unter der Rubrik Downloads.
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Sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihr Missverhältnis untereinander zu lösen, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Sachbearbeiter.
- Verden: Herr Krebs
- Achim/Ottersberg/Oyten/Dörverden/Thedinghausen: Herr Penzek
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Die aktuelle Hausordnung finden Sie hier → Hausordnung
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Bei privaten Auseinandersetzungen können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen. Bei z. B. Diebstahl oder Beschädigung von Privat-Besitz oder Bedrohungen, wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei.
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Wenn Sie Ihr Mietverhältnis kündigen möchten, muss die unterschriebene Kündigung im Original bis zum dritten Werktag eines Monats bei dem Vermieter vorliegen.
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Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Mit der Kündigungsbestätigung wird Ihnen auch ein Vorabnahmetermin mitgeteilt.
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Bei der Vorabnahme wird ein/e Mitarbeiter/in feststellen, ob und ggf. welche Schönheitsreparaturen bis zur Rückgabe der Wohnung noch durchzuführen sind.
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Eine Rücknahme der Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Vermieter muss eine Rücknahme nicht akzeptieren.
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Bitte teilen Sie uns umgehend schriftlich mit, wenn eine Person aus Ihrer Wohnung ausziehen oder einziehen möchte.
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Nutzen Sie hierzu gerne unser Formular Meldung der Personenzahl.
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Bei Einzug benötigen wir zuvor die persönlichen Angaben des neuen Bewohners. Nach Prüfung durch uns erhalten Sie automatisch die Bestätigung mit der Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
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Die kostenlose Abholung von Sperrmüll können Sie direkt beim Landkreis Verden beantragen www.landkreis-verden.de
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Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll erst am Abfuhrtag zur Abholung bereit.