Neue Regelung zur An- und Abmeldung von Stromverträgen bei Umzügen
Ab 6. Juni 2025 gilt:
Der Wechsel zwischen den Stromversorgern, muss innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein.
Deshalb spricht man auch vom „24-Stunden-Lieferantenwechsel".
Was bedeutet das?
Stromverträge können nicht mehr rückwirkend an- oder abgemeldet werden.
Das bedeutet, dass Mieter ihren Stromvertrag rechtzeitig zum Ein- oder Auszug kündigen bzw. abschließen müssen, um unnötige Kosten oder eine automatische Grundversorgung zu vermeiden.